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Der beste und preiswerteste Rundum-Schutz der Barmenia-Versicherung
Du bist mit Leidenschaft E-Bike-Fahrer oder "normaler" Fahrradfahrer, du bist viel unterwegs und nimmst so manche Hürde auf deinen Touren.
Lass dich nicht ausbremsen! Der Fahrrad- und E-Bike-Schutz hält dich jederzeit mobil und schützt dein Fahrrad oder E-Bike so umfangreich wie eine Vollkasko-Versicherung für's Auto.
Die Fahrradversicherung versichert dein Fahrrad und die fest mit deinem Fahrrad verbundenen und zur Funktion des Fahrrades gehörenden Teile (auch den Akku) gegen Schäden durch Diebstahl, Einbruchdiebstahl, Raub, Vandalismus und vieles mehr.
Da die Fahrräder immer wertvoller werden, steigt damit auch die Gefahr, dass einem sein exklusives Gefährt außerhalb des Hauses gestohlen wird. Hier reicht eine allgemeine Hausratversicherung nicht mehr aus. Diese müsste entsprechend mit einer zusätzlichen Fahrrad-Klausel versehen werden.
Erst diese schließt dann auch den Ersatz des Fahrrads bei einem Diebstahl außerhalb des Hauses mit ein.
Noch besser ist natürlich ein Rundumschutz für dein Fahrrad oder E-Bike. Dieser besteht aus den folgenden Leistungsbausteinen:
- Diebstahl-Schutz
- Kasko-Schutz
- Schutzbrief
Egal, ob gebrauchter Drahtesel oder neues E-Bike, gestalte deinen Versicherungsschutz durch die Leistungsbausteine ganz individuell.
Mein Tipp: Wenn du ein teures Bike hast, mit dem du viel unterwegs bist, dann ist der Rundumschutz für dich genau das Richtige.
Nimm dir das volle Paket: Diebstahl-Schutz + Kasko-Schutz + Schutzbrief
Diebstahl-Schutz
• Weltweite Neuwertentschädigung ohne zeitliche Begrenzung
• ohne Selbstbeteiligung
• Neue & gebrauchte Räder versicherbar
• für Fahrräder jeden Alters
• Keine Pflicht, das Fahrrad an einen festen Gegenstand anzuschließen
• Es ist egal welches Fahrradschloss du nutzt. Es werden alle Modelle unabhängig von Marke und Typ akzeptiert. Voraussetzung, dass Schloss hat einen Wert von € 50,--.
• Diebstahl von Fahrradzubehör und Fahrradgepäck bis insg. € 1.000,-- für alle Teile, max. € 300,-- je Einzelteil
• Alle mit dem Fahrrad/E-Bike fest verbundenen und seinem Gebrauch dienenden Teile z.B. Gepäckträger, Lampen, Lenker, Sattel etc. einschließlich des Akkus
• Bei E-Bikes auch der separate Diebstahl des fest verbundenen Akkus
• Raub und räuberische Erpressung
•Diebstahl vom am Kfz montierten Fahrradträger (bei abgeschlossener Fahrradhalterung) und aus dem verschlossenen Kfz
Kasko-Schutz:
• Reparaturkosten in Folge von z.B. Unfall (auch Transportmittelunfall), Sturzschäden, Vandalismus
• Feuchtigkeits-, Kurzschluss- und Überspannungsschäden an Akku, Motor und Steuerungsgeräten
• Verschleiß von allen Fahrradteilen auch am Akku, Motor, Reifen und Bremsen bis Alter 5 Jahre
• Bedienungsfehler und unsachgemäße Handhabung
• Material-, Produktions- und Konstruktionsfehler (nach Ablauf der gesetzlichen Gewährleistungspflicht von 24 Monaten)
• Brand, Explosion, Blitzschlag
• Sturm, Hagel, Überschwemmung, Erdrutsch und bestimmte weitere Naturgefahren
• Bis zu Reparaturkosten von € 500,-- ist kein Kostenvoranschlag erforderlich (auf der Rechnung sollte aber der Grund der Reparatur angegeben sein)
• Kein pauschaler Ausschluss von Downhill-Fahrten (kein Versicherungsschutz besteht allerdings für Rennteilnahmen und offizielle Wettbewerbe)
• Kaskoschutz für Gepäck und Fahrradzubehör bei Unfall, Sturz und Vandalismus
Schutzbrief für Pannen- & Unfallhilfe
• 24-Stunden-Service-Hotline
• Pannenhilfe direkt vor Ort
• Abschleppdienst, wenn eine schnelle Reparatur nicht möglich ist
• Weiter- bzw. Rückfahrt mit dem Taxi oder der Bahn bis € 500,--
• Bergung bis € 2.000,--
• Ersatzfahrrad für bis zu 7 Tage (bis € 50,-- je Tag)
• Fahrrad-Rücktransport
• Übernachtung im Notfall (für max. 5 Nächte; bis € 80,-- je Übernachtung)
• Werkstattvermittlung
• Notfall-Bargeld (durch zinsloses Darlehen bis zu o.g. Vorgang übersende ich Ihnen 1.500,--)
Welche Fahrräder können versichert werden?
- •Fahrräder und E-Bikes mit Tretunterstützung bis max. 25 km/h, ohne Versicherungs- oder Führerscheinpflicht mit einem Kaufpreis bis 12.000 Euro
- •Auch Carbon-Fahrräder oder Leasingfahrräder/-E-Bike (z.B. eines, das dir von deinem Arbeitgeber zum privaten Gebrauch überlassen wurde)
- •Gewerblicher Einsatz ist versichert (kein Versicherungsschutz besteht für Auslieferungs- und Kurierfahrten sowie für Verleihfahrräder)
Du willst dein Fahrrad ganz individuell absichern?
Du hast die Wahl, suche dir einfach ein leistungsstarkes Paket aus:
Kasko-Schutz
Diebstahl + Kasko-Schutz
- Erstattung der Reparaturkosten bis zur Versicherungssumme
- Weltweiter Schutz, rund um die Uhr
- Sturz- und Unfallschäden auch Transportmittelunfall
- Vandalismus
- Elektronik- und Feuchtigkeitsschäden
- Unsachgemäße Handhabung/ Bedienfehler
- Verschleiß an allen Fahrradteilen inklusive Akku, bis Fahrradalter 5 Jahre
- Grobe Fahrlässigkeit mitversichert
- Gepäck und Zubehör je Zubehör max. 300 EUR; insgesamt max. 1.000 EUR
Diebstahl + Kasko + Schutzbrief
Kasko + Schutzbrief
- alle Leistungen von Diebstahl-Schutz und Kasko-Schutz
- zusätzlich folgende Schutzbriefleistungen:
- 24-Stunden-Service
- Pannenhilfe
- Abschleppen bei Panne unterwegs
- Bergung bis 2.000 EUR
- Weiter- oder Rückfahrt bis 500 EUR
- Ersatzfahrrad für bis zu 7 Tage (bis 50 EUR je Tag)
- Übernachtungskosten für max. 5 Nächte (bis 80 EUR je Übernachtung)
- alle Leistungen vom Kasko-Schutz
- zusätzlich folgende Schutzbriefleistungen:
- 24-Stunden-Service
- Pannenhilfe
- Abschleppen bei Panne unterwegs
- Bergung bis 2.000 EUR
- Weiter- oder Rückfahrt bis 500 EUR
- Ersatzfahrrad für bis zu 7 Tage (bis 50 EUR je Tag)
- Übernachtungskosten für max. 5 Nächte
(bis 80 EUR je Übernachtung)
FAQ's Fahrrad-Versicherung: Häufig gestellte Fragen und Antworten
Einbruchdiebstahl: Das Fahrrad wird aus einem abgeschlossenen Raum gestohlen. Dies kann z.B. ein Keller, eine Wohnung oder eine Garage sein.
Einfacher Diebstahl: Das Fahrrad wird nicht durch einen Einbruch, sondern z. B. im öffentlichen Raum gestohlen (ohne dass es durch einen abgeschlossenen Raum geschützt ist). Zum Beispiel, wenn es in der Stadt an einem Fahrradständer angeschlossen ist.
Bei den meisten Hausratversicherungen ist Ihr Fahrrad insbesondere gegen Einbruchdiebstahl versichert. Das heißt, das Rad wird aus abgeschlossenen Räumen, wie einem Keller oder einer Garage gestohlen.
Möchte man, dass auch der sog. "einfache Diebstahl" versichert ist, ist in der Regel ein zusätzlicher Abschluss einer "Fahrrad-Klausel" nötig. Einfacher Diebstahl liegt vor, wenn das Fahrrad außerhalb von abgeschlossenen Räumen, also auf der offenen Straße entwendet wird.
Hinzu kommt, dass in den meisten Hausratversicherungen eine zusätzliche Begrenzung in der Höhe der Entschädigung vereinbart ist.
Schäden wie Verschleiß, Beschädigung bei Unfall oder ähnliches sind in der Hausratversicherung nicht enthalten.
Im Rahmen der Hausratversicherung wird oft nur für Diebstahl von bestimmtem losem Zubehör (nicht aber für Fahrradgepäck) geleistet, wenn es zusammen mit dem Fahrrad gestohlen wird.
Der Diebstahlschutz der Barmenia Fahrrad-Versicherung leistet auch für lose mit dem Fahrrad verbundenes Zubehör und Fahrradgepäck (bis max. 1.000 EUR, je Einzelteil max. 300 EUR), auch wenn das Fahrrad selbst nicht gestohlen wird. (Für lose mit dem Fahrrad verbundenes Zubehör und Fahrradgepäck gilt eine abschließende Liste (siehe Bedingungen unter A-4.4.1).)
Premium-Schutz: Fahrräder des Versicherungsnehmers sind ohne zusätzliche Entschädigungsgrenze für Einbruchdiebstahl und einfachen Diebstahl bis zur Hausrat-Versicherungssumme mitversichert.
Top-Schutz: Bei Einbruchdiebstahl ist das Fahrrad bis zur vereinbarten Hausrat-Versicherungssumme versichert. Für den Fall des einfachen Diebstahls ist die Entschädigung auf 1 % der Hausrat-Versicherungssumme begrenzt. Diese Grenze kann aber gegen Zahlung eines Zusatzbeitrages erhöht werden.
Basis-Schutz: Auch hier besteht im Fall eines Einbruchdiebstahls Versicherungsschutz für das Fahrrad bis zur vereinbarten Hausratversicherungssumme. Es besteht jedoch kein Schutz für einfachen Diebstahl. Dieser kann jedoch gegen einen Mehrbeitrag mit eingeschlossen werden.
Hinweis: Gegen Zahlung eines Zusatzbeitrages kann auch ein Fahrrad-Kasko-Schutz in den Hausrat-Vertrag eingeschlossen werden. Der Versicherungsumfang ist allerdings nicht so weitreichend wie der, der speziellen Fahrrad-Versicherung. Er umfasst folgende Schäden: Unfall, Sturz und Vandalismus. Hier geht's zum Fahrrad-Kasko-Schutz der Barmenia-Hausratversicherung.
Ja.
Der Versicherungswert des Fahrrades ist der Kaufpreis, der für das Fahrrad als Neuware bezahlt wurde. Das heißt, dass auch bei gebrauchten Rädern der ursprüngliche Neupreis, der Versicherungswert ist. Die Versicherungssumme soll dem Versicherungswert entsprechen. Wird das Fahrrad gestohlen oder zerstört, zahlen wir die Wiederbeschaffungskosten für ein neues Fahrrad. Das neue Fahrrad soll von der gleichen Art und Qualität sein, wie das bisherige Fahrrad. Wir leisten bis zur Höhe der vereinbarten Versicherungssumme.
Versichert werden können neu gekaufte und gebraucht gekaufte Fahrräder. Dabei ist es egal, ob das Fahrrad über einen Händler oder von einer Privatperson gekauft wird. Wichtig ist, dass man den Neupreis anhand einer Rechnung nachweisen kann.
Ja, Sie können auch ein geleastes Fahrrad versichern.
Da im Schadensfall insbesondere der Kaufbeleg mit den Angaben über den Hersteller, die Marke, den Typ und die Rahmennummer des versicherten Fahrrades/E-Bikes benötigt wird, sollten Sie sich jedoch eine Kopie des Kaufbelegs aushändigen lassen.
Bei Vereinbarung der Versicherungssumme ist zu beachten, dass der Käufer des Fahrrades/E-Bikes (z. B. der Arbeitgeber) möglicherweise Sonderrabatte erhalten hat, weil er ggf. mehrere Fahrräder/E-Bikes gekauft hat. Wird das Fahrrad/E-Bike gestohlen, so wird es bei einer Wiederbeschaffung eventuell nicht möglich sein, wieder solche Sonderkonditionen zu erhalten (weil z. B. dann nur ein einzelnes Fahrrad gekauft wird). Daher sollte als Versicherungssumme der unverbindliche Verkaufspreis (ohne Rabatte) vereinbart werden (denn die Versicherungssumme ist die Höchstleistungsgrenze).
Ja.